Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – MAIN digitale Selbstlernangebote

Stand: September 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der MAIN Digital Learning GmbH, Gewerbestrasse 10, 6330 Cham, Schweiz, CHE-【UID】 (nachfolgend «MAIN») und ihren Kundinnen und Kunden über die Überlassung und Nutzung der digitalen Lernangebote von MAIN.

1.2 MAIN erbringt ihre Leistungen ausschliesslich auf Grundlage dieser AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen der Kundin oder des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn MAIN ihnen nicht ausdrücklich widerspricht und die Leistung in Kenntnis dieser Bedingungen vorbehaltlos erbringt.

1.3 Individuell ausgehandelte Vereinbarungen, namentlich Offerten, Pilotvereinbarungen, Rahmenverträge, Leistungsbeschreibungen und der Auftragsbearbeitungsvertrag, gehen diesen AGB vor. Im Übrigen gilt folgende Rangordnung: (1) individuelle Vereinbarung, (2) Auftragsbearbeitungsvertrag, (3) Leistungsbeschreibung des jeweiligen Produkts, (4) diese AGB.

1.4 Kundenkategorien. Diese AGB unterscheiden:

KategorieWerWas gilt
Geschäftskundin (B2B)Einrichtungen, Vermittlungsagenturen, Sprachschulen, Kliniken, Heime, Behörden und sonstige Personen, die zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschliessen§§ 1–16, 18; § 17 gilt nicht
Verbraucherin (B2C)natürliche Personen, die zu Zwecken abschliessen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können§§ 1–18, ergänzt und im Konfliktfall verdrängt durch § 17
NutzendeLernende, die von einer Geschäftskundin zur Nutzung berechtigt werdenkein Vertragsverhältnis mit MAIN; es gelten die Nutzungsbedingungen der App und die Datenschutzhinweise

1.5 Vertragspartnerin der Nutzenden im Fall von Ziff. 1.4 ist ausschliesslich die Geschäftskundin. Diese stellt MAIN von Ansprüchen der Nutzenden frei, die darauf beruhen, dass sie ihre Pflichten gegenüber den Nutzenden nicht erfüllt hat, insbesondere Informations-, Einwilligungs- und Mitbestimmungspflichten.

1.6 Diese AGB gelten in der bei Vertragsschluss veröffentlichten Fassung. Sie sind unter 【main-learning.com/agb】 abrufbar und werden der Kundin auf Wunsch in Textform übermittelt.

§ 2 Begriffe und Leistungsgegenstand

2.1 Begriffe.

  • Plattform — die von MAIN betriebenen webbasierten Anwendungen einschliesslich der als Progressive Web App nutzbaren Versionen.
  • Produkt — ein einzelnes Lernangebot gemäss Ziff. 2.2.
  • Lizenzplatz (Seat) — das Recht, während der vereinbarten Laufzeit jeweils eine nutzende Person gleichzeitig für ein Produkt freizuschalten. Der Lizenzplatz kann nach Abschluss oder Ausscheiden einer Person auf eine andere Person übertragen werden.
  • Zugangscode — ein von MAIN ausgegebener Code, mit dem eine nutzende Person einen Lizenzplatz einlöst.
  • KI-Funktion — jede Funktion, die Ausgaben mithilfe eines Sprachmodells erzeugt oder bewertet, insbesondere Sprachdialog, Aussprachebewertung, Textrückmeldung, Einstufung und Lernempfehlungen.
  • Verwaltungs- und Auswertungsansicht — die Auswertungsbereiche der Plattform für Verantwortliche der Geschäftskundin.

2.2 Produkte. Gegenstand des Vertrags ist die entgeltliche Überlassung der im Bestellformular, in der Offerte oder in der Auftragsbestätigung bezeichneten Produkte zur Nutzung über das Internet. Das Portfolio umfasst derzeit:

ProduktInhaltModell
PflegeDeutsch B1berufssprachliches Lernprogramm mit Modulen, Übungstypen, MAIN Vokabeltrainer und FortschrittsanzeigeLizenzplatz auf Zeit
MINAKI-gestützte Sprachlernbegleitung für spanischsprachige Lernende, Niveau A1–B1, mit Text- und SprachdialogLizenzplatz auf Zeit
MAIN BewerbungstrainingÜbungs- und Simulationsumgebung für Bewerbungsgespräche ab Niveau B1Lizenzplatz auf Zeit oder Kontingent
Prüfungsvorbereitungsprachliche Vorbereitung auf SprachprüfungenLizenzplatz auf Zeit
Prüfungssimulationeinzelner simulierter PrüfungsdurchlaufKontingent pro Durchlauf
KI-Lerncoachindividuelle Lernwegsteuerung, Einstufung und WiederholungslogikZusatzfunktion oder eigenständiger Lizenzplatz

Massgeblich für den konkreten Leistungsumfang ist ausschliesslich die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Leistungsbeschreibung des bestellten Produkts.

2.3 Software as a Service. MAIN schuldet die Bereitstellung der Produkte zur Nutzung über das Internet für die Dauer des Vertrags. Eine Übergabe von Software, Quellcode oder Datenbanken sowie eine Installation beim Kunden ist nicht geschuldet. Rechtlich handelt es sich um einen Vertrag eigener Art mit miet- und auftragsrechtlichen Elementen.

2.4 Demonstrations- und Pilotzugänge. Zugänge, die MAIN zu Demonstrations-, Test- oder Pilotzwecken bereitstellt, sind zeitlich und inhaltlich begrenzt. Sie begründen keinen Anspruch auf einen bestimmten Funktionsumfang, keine Verfügbarkeitszusage und keinen Anspruch auf Fortführung. Sie können jederzeit ohne Einhaltung einer Frist beendet werden.

§ 3 Vertragsschluss

3.1 Darstellungen der Produkte auf der Website, in Produktblättern, Präsentationen und Fact Sheets sind unverbindliche Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots.

3.2 Offerten von MAIN sind, soweit nicht anders angegeben, 60 Tage ab Ausstellungsdatum gültig. Der Vertrag kommt zustande durch schriftliche oder elektronische Annahme der Offerte durch die Kundin oder durch Auftragsbestätigung von MAIN in Textform.

3.3 Bei Bestellung über ein Online-Formular kommt der Vertrag mit der Bestätigung durch MAIN in Textform oder mit der Freischaltung des Zugangs zustande, je nachdem, was früher eintritt.

3.4 Die Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen dieser AGB dienen der Information; bei Abweichungen ist die deutsche Fassung massgeblich.

3.5 MAIN speichert den Vertragstext. Die Kundin erhält die AGB in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung in Textform und kann sie speichern und ausdrucken.

§ 4 Leistungsumfang, Verfügbarkeit, Support

4.1 Bereitstellung. MAIN stellt die bestellten Produkte über das Internet bereit. Übergabepunkt ist der Routerausgang des von MAIN eingesetzten Rechenzentrums. Für die Internetanbindung, die Endgeräte, die Browser und die technische Ausstattung der Nutzenden ist die Kundin verantwortlich.

4.2 Verfügbarkeit. MAIN strebt eine Verfügbarkeit von 【98 %】 im Jahresmittel an, gemessen am Übergabepunkt. Nicht als Ausfall gelten:

  1. angekündigte Wartungsfenster, die MAIN mindestens 【48】 Stunden im Voraus ankündigt und nach Möglichkeit ausserhalb der Zeit von 07:00 bis 20:00 Uhr MEZ legt;
  2. dringende Sicherheitsmassnahmen;
  3. Störungen bei Vorleistungserbringern, insbesondere Hosting-, Modell- und Sprachdienstanbietern, sofern MAIN diese nicht zu vertreten hat;
  4. Störungen ausserhalb des Einflussbereichs von MAIN, einschliesslich Ausfällen von Internetzugängen, Endgeräten und Netzen der Kundin.

Eine weitergehende Verfügbarkeitszusage, insbesondere ein unterbrechungsfreier Betrieb oder ein Service Level mit Vertragsstrafen, besteht nur, soweit ausdrücklich in Textform vereinbart.

4.3 Support. MAIN leistet Support in deutscher Sprache per E-Mail an 【contact@main-learning.com】, an Werktagen von Montag bis Freitag. MAIN bemüht sich um eine erste Rückmeldung innerhalb von 【zwei Werktagen】. Support umfasst die Behebung von Störungen der Plattform, nicht die Schulung der Nutzenden, nicht die inhaltliche Lernbegleitung und nicht die Unterstützung bei Systemen Dritter.

4.4 Weiterentwicklung. MAIN ist berechtigt, die Produkte weiterzuentwickeln, Funktionen zu ergänzen, zu ändern oder zu ersetzen sowie eingesetzte Modelle, Dienstleister und technische Verfahren auszutauschen, sofern der vertraglich vereinbarte Leistungszweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird und der Kundin dadurch keine zusätzlichen Kosten entstehen.

4.5 Wesentliche Einschränkungen. Wird der Leistungsumfang wesentlich zu Lasten der Kundin eingeschränkt, teilt MAIN dies mindestens 【30】 Tage vorher in Textform mit. Die Kundin kann den betroffenen Vertrag in diesem Fall auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen; bereits im Voraus bezahlte Entgelte werden zeitanteilig zurückerstattet.

4.6 Unterauftragnehmer. MAIN darf zur Leistungserbringung Dritte beiziehen, insbesondere Hosting-, Modell-, Sprach- und Zahlungsdienstleister. Die datenschutzrechtlichen Anforderungen an Unterauftragsverhältnisse richten sich nach dem Auftragsbearbeitungsvertrag.

§ 5 Leistungsabgrenzung — was MAIN nicht schuldet

Diese Bestimmung ist Kern der Leistungsbeschreibung und keine blosse Haftungsfreizeichnung. Sie legt fest, was MAIN vertraglich schuldet und was nicht Vertragsgegenstand ist.

5.1 Sprachliche, nicht fachliche Vermittlung. MAIN vermittelt berufssprachliche und kommunikative Kompetenz. MAIN vermittelt keine pflegerischen, medizinischen, arzneimittelbezogenen, hygienischen, technischen, arbeitsrechtlichen oder sonstigen fachlichen Inhalte. Fachbegriffe, Fallbeispiele, Dialoge, Szenarien und Dokumentationsbeispiele dienen ausschliesslich dem Spracherwerb. Sie sind keine Handlungsanweisung und keine Fachinformation. Für ihre fachliche Richtigkeit übernimmt MAIN keine Gewähr. Massgeblich für fachliche Entscheidungen sind ausschliesslich die Vorgaben der jeweiligen Einrichtung, die geltenden Standards und die Anweisungen der verantwortlichen Fachpersonen.

5.2 Keine Beratung. Die Produkte stellen keine medizinische, pflegerische, rechtliche, migrationsrechtliche, berufsanerkennungsbezogene, steuerliche oder arbeitsrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

5.3 Kein zugesicherter Lern- oder Prüfungserfolg. Angaben zu Sprachniveaus, Lerndauern, Modulumfängen und Prüfungsvorbereitung sind Orientierungswerte. MAIN sichert nicht zu, dass eine nutzende Person ein bestimmtes Sprachniveau erreicht, eine Prüfung besteht, ein Zertifikat erhält oder eine bestimmte Bewertung erzielt. Der Lernerfolg hängt von den individuellen Voraussetzungen und vom Lernaufwand der nutzenden Person ab.

5.4 Keine Prüfungsstelle, keine Zertifizierung. MAIN ist keine anerkannte Prüfungsstelle und keine Zertifizierungsstelle. Prüfungssimulationen und Einstufungen sind Übungs- und Orientierungsformate ohne amtliche oder prüfungsrechtliche Wirkung. Bezeichnungen wie A1, A2, B1 oder B2 beziehen sich auf den Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen als didaktische Orientierung und stellen keine Niveaubescheinigung dar.

5.5 Keine Berufsanerkennung, keine behördliche Wirkung. MAIN hat keinen Einfluss auf Entscheidungen von Anerkennungs-, Ausländer-, Berufs- oder Prüfungsbehörden in der Schweiz, in Deutschland oder in Österreich. Aus der Nutzung der Produkte lassen sich keine Ansprüche gegenüber solchen Stellen und keine Erwartungen an deren Entscheidungen ableiten.

5.6 Keine Arbeitsvermittlung, kein Personalverleih. MAIN erbringt keine Arbeitsvermittlung und keinen Personalverleih im Sinne des schweizerischen Arbeitsvermittlungsgesetzes und keine Vermittlung im Sinne vergleichbarer Vorschriften in Deutschland und Österreich. Das MAIN Bewerbungstraining ist ein Sprach- und Kommunikationstraining; es beinhaltet keine Vermittlung von Stellen, keine Kontaktherstellung zu Arbeitgebern und keine Zusage eines Bewerbungserfolgs.

5.7 Kein Unterricht, keine Lehrperson, keine Vermittlung. MAIN schuldet keine Präsenz- oder Live-Unterrichtsstunden, keine persönliche Lernbegleitung durch Lehrpersonen und keine Vermittlung von Lehrpersonen, Tutorinnen, Coaches oder sonstigen Dritten. Rückmeldungen innerhalb der Produkte werden automatisiert erzeugt, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.

5.8 Selbstlerncharakter. Die Produkte sind digitale Selbstlernangebote. MAIN stellt ausschliesslich Zugang zur Software, zu Lerninhalten und zu automatisierten Funktionen bereit. Eine persönliche Unterrichtung, eine individuelle Leistungsbeurteilung durch Menschen oder eine laufende didaktische Betreuung sind nicht Vertragsgegenstand.

5.9 Verhältnis zu den Pflichten der Kundin. Die Kundin bleibt für die Qualifikation, die Einarbeitung, die fachliche Anleitung und die Aufsicht ihrer Mitarbeitenden allein verantwortlich. Die Nutzung der Produkte entbindet sie nicht von arbeits-, aufsichts- und berufsrechtlichen Pflichten.

§ 6 Einsatz künstlicher Intelligenz

6.1 Transparenz. Die Produkte setzen generative Sprachmodelle ein, insbesondere für Sprachdialoge, Aussprachebewertung, Textrückmeldungen, Einstufung und Lernempfehlungen. Inhalte und Rückmeldungen, die durch ein Sprachmodell erzeugt werden, sind in der Oberfläche als solche gekennzeichnet. Die Nutzenden werden darauf hingewiesen, dass sie mit einem KI-System interagieren.

6.2 Keine Richtigkeitsgewähr. KI-generierte Ausgaben können unvollständig, ungenau oder falsch sein, auch bei sorgfältiger Konzeption und Prüfung. Sie sind Lernhilfen und keine verbindliche Bewertung, keine amtliche Feststellung und keine fachliche Auskunft. MAIN schuldet kein bestimmtes inhaltliches Ergebnis einer KI-Funktion.

6.3 Keine Reproduzierbarkeit. Dieselbe Eingabe kann zu unterschiedlichen Ausgaben führen. Ein Anspruch auf gleichbleibende oder reproduzierbare Ergebnisse besteht nicht.

6.4 Menschliche Kontrolle. Die Kundin stellt sicher, dass Auswertungen aus den Produkten nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen mit rechtlicher Wirkung oder erheblicher Beeinträchtigung gegenüber Nutzenden verwendet werden, insbesondere nicht für Einstellung, Kündigung, Befristung, Versetzung, Vergütung oder Zulassung zu einer Prüfung. Automatisierte Einzelentscheidungen im Sinne von Art. 22 DSGVO und Art. 21 revDSG sind nicht Gegenstand der Produkte.

6.5 Meldung fehlerhafter Ausgaben. Die Plattform bietet eine Funktion zur Meldung fehlerhafter KI-Rückmeldungen. Die Kundin wirkt darauf hin, dass die Nutzenden diese Funktion verwenden. Meldungen fliessen in die Verbesserung der Vorgaben ein.

6.6 Kein Modelltraining mit Kundendaten. Eingaben der Nutzenden werden nicht zum Training der eingesetzten Sprachmodelle verwendet. MAIN setzt hierfür Vertragskonstellationen mit den Modellanbietern ein, die dies ausschliessen. Einzelheiten regelt der Auftragsbearbeitungsvertrag.

6.7 Regulatorischer Rahmen. MAIN erfüllt die Transparenzpflichten nach Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), soweit anwendbar. Die Produkte sind nach Einschätzung von MAIN keine Hochrisiko-KI-Systeme im Sinne der Verordnung, da sie weder über den Zugang zu Bildung noch über Lernergebnisse mit rechtlicher Wirkung entscheiden. Ändert sich die regulatorische Einordnung, passt MAIN die Produkte und diese AGB nach § 16 an.

6.8 Widerruf der Einwilligung. Soweit die Nutzung einzelner KI-Funktionen auf einer Einwilligung der nutzenden Person beruht, kann diese jederzeit widerrufen werden. Die Plattform bleibt danach ohne die betroffenen KI-Funktionen nutzbar. Eine Minderung des Entgelts folgt daraus nicht.

§ 7 Nutzungsrechte

7.1 Umfang. MAIN räumt der Kundin für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschliessliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die bestellten Produkte im vereinbarten Umfang über das Internet zu nutzen. Die Nutzung ist auf die Anzahl der bestellten Lizenzplätze und auf die eigenen Mitarbeitenden oder die von der Kundin betreuten Lernenden beschränkt.

7.2 Rotation von Lizenzplätzen. Ein Lizenzplatz darf nach Abschluss oder Ausscheiden einer nutzenden Person auf eine andere Person übertragen werden. Eine gleichzeitige Nutzung eines Lizenzplatzes durch mehrere Personen ist unzulässig. Die Weitergabe von Zugangsdaten ist unzulässig.

7.3 Untersagte Nutzung. Der Kundin und den Nutzenden ist untersagt:

  1. die Produkte Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zugänglich zu machen, zu vermieten, weiterzulizenzieren oder als eigene Leistung anzubieten, soweit nicht ausdrücklich als Wiederverkauf oder White-Label vereinbart;
  2. Inhalte, Aufgaben, Texte, Vokabellisten, Audioinhalte, Lernzielkataloge oder Bewertungslogiken systematisch auszulesen, zu vervielfältigen, herunterzuladen, zu speichern oder nachzubilden, einschliesslich automatisierter Verfahren wie Scraping und Screenshot-Serien;
  3. Ein- und Ausgaben der Produkte zum Training, zur Feinabstimmung oder zur Evaluierung eigener oder fremder KI-Modelle zu verwenden;
  4. Sicherheitsmassnahmen, Nutzungsbegrenzungen, Kostenkontrollen oder Zugangsbeschränkungen zu umgehen;
  5. die Produkte zu Benchmarking- oder Wettbewerbszwecken zu nutzen oder Dritten hierfür Zugang zu verschaffen;
  6. rechtswidrige, beleidigende, diskriminierende oder persönlichkeitsverletzende Inhalte einzugeben;
  7. die Plattform in einer Weise zu nutzen, die deren Betrieb beeinträchtigt oder unverhältnismässige Lasten verursacht.

7.4 Fair Use. Soweit für KI-Funktionen kein ausdrückliches Kontingent vereinbart ist, gilt eine angemessene Nutzung im Rahmen des bestimmungsgemässen Lernbetriebs. Bei einer Nutzung, die das Übliche erheblich übersteigt, kann MAIN die betroffene Funktion nach vorheriger Mitteilung in Textform begrenzen oder ein zusätzliches Entgelt gemäss der jeweils gültigen Preisliste verlangen.

7.5 Sperrung. MAIN darf einzelne Zugänge oder den Zugang der Kundin sperren, wenn ein begründeter Verdacht auf einen erheblichen Verstoss gegen Ziff. 7.2 oder 7.3, auf Missbrauch der Zugangsdaten oder auf eine Gefährdung der Systemsicherheit besteht. MAIN informiert die Kundin unverzüglich und hebt die Sperre auf, sobald der Grund entfallen ist. Die Zahlungspflicht bleibt für die Dauer einer von der Kundin zu vertretenden Sperre bestehen.

7.6 White-Label. Wird eine White-Label-Nutzung vereinbart, bleibt MAIN Inhaberin sämtlicher Rechte an Plattform und Inhalten. Die Kundin erhält lediglich das Recht, die vereinbarten Gestaltungselemente zu verwenden. Eine Bezeichnung, die den Eindruck erweckt, die Kundin sei Herstellerin oder Anbieterin der Software, ist unzulässig.

§ 8 Pflichten der Kundin

8.1 Zugangsdaten. Die Kundin schützt Zugangsdaten, Zugangscodes und Administrationszugänge vor unbefugtem Zugriff und verpflichtet die Nutzenden entsprechend. Sie meldet MAIN einen Verdacht auf Missbrauch unverzüglich.

8.2 Administration. Die Kundin benennt mindestens eine verantwortliche Ansprechperson. Sie verwaltet die Zuordnung der Lizenzplätze, die Ausgabe der Zugangscodes und den Entzug von Zugängen ausgeschiedener Personen in eigener Verantwortung.

8.3 Information der Nutzenden. Die Kundin informiert die Nutzenden vor der Freischaltung über die Nutzung der Plattform, über den Einsatz von KI-Funktionen, über die Verarbeitung ihrer Daten und über die Auswertungen, die der Kundin zur Verfügung stehen. Sie holt erforderliche Einwilligungen ein.

8.4 Mitbestimmung und Personalvertretung. Die Kundin klärt in eigener Verantwortung, ob der Einsatz der Produkte, insbesondere individualisierter Auswertungen in der Verwaltungs- und Auswertungsansicht, der Mitbestimmung unterliegt, und holt erforderliche Zustimmungen ein. In Deutschland betrifft dies namentlich § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, in Österreich die entsprechenden Bestimmungen des ArbVG, in der Schweiz Art. 26 ArGV 3 und das Mitwirkungsgesetz. MAIN unterstützt mit technischen Auskünften, übernimmt aber keine Verantwortung für die arbeitsrechtliche Zulässigkeit des Einsatzes bei der Kundin.

8.5 Richtigkeit der Angaben. Die Kundin übermittelt nur Daten, zu deren Übermittlung sie berechtigt ist, und hält ihre Stammdaten aktuell. Sie übermittelt keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten, insbesondere keine Gesundheitsdaten von Nutzenden oder Dritten, und wirkt darauf hin, dass solche Daten nicht in Freitextfeldern oder Sprachaufnahmen eingegeben werden.

8.6 Technische Voraussetzungen. Die Kundin stellt sicher, dass die Nutzenden über geeignete Endgeräte, aktuelle Browser, ein Mikrofon für Sprachfunktionen und eine ausreichende Internetverbindung verfügen.

8.7 Mitwirkung. Die Kundin unterstützt MAIN bei der Störungsanalyse in zumutbarem Umfang, insbesondere durch Angabe der betroffenen Zugänge, des Zeitpunkts und der Fehlerbeschreibung.

8.8 Freistellung. Verletzt die Kundin die Pflichten nach Ziff. 8.3 bis 8.5, stellt sie MAIN von Ansprüchen Dritter, einschliesslich Nutzender und Aufsichtsbehörden, frei, die hierauf beruhen, und ersetzt MAIN die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

§ 9 Preise und Zahlung

9.1 Preise. Es gelten die in der Offerte oder Auftragsbestätigung vereinbarten Preise, im Übrigen die bei Vertragsschluss gültige Preisliste. Preise gegenüber Geschäftskunden verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gesetzlich geschuldeten Mehrwertsteuer. Preise gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern verstehen sich einschliesslich Mehrwertsteuer.

9.2 Währung und Steuern. Rechnungsstellung erfolgt in 【CHF oder EUR gemäss Offerte】. Bei Leistungen an Unternehmen mit Sitz in der EU erfolgt die Rechnungsstellung ohne Mehrwertsteuer nach dem Empfängerortprinzip; die Kundin schuldet die Steuer im Reverse-Charge-Verfahren und teilt MAIN ihre gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mit. Bei Leistungen an Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU rechnet MAIN die Mehrwertsteuer des Wohnsitzstaates ab.

9.3 Abrechnung. Lizenzplätze werden im Voraus für die vereinbarte Laufzeit in Rechnung gestellt, Kontingente bei Bestellung. Zusatzleistungen und Überschreitungen nach Ziff. 7.4 werden nachträglich abgerechnet.

9.4 Zahlungsfrist. Rechnungen sind ohne Abzug innert 【30】 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar.

9.5 Verzug. Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät die Kundin ohne Mahnung in Verzug. MAIN kann Verzugszinsen von 5 % p. a. nach Art. 104 OR verlangen; gegenüber Kunden in der EU gelten die dortigen gesetzlichen Verzugszinssätze, soweit sie zwingend sind. Bei einem Zahlungsrückstand von mehr als 【30】 Tagen darf MAIN nach erfolgloser Mahnung mit angemessener Nachfrist die Zugänge sperren. Die Zahlungspflicht bleibt bestehen.

9.6 Aufrechnung und Zurückbehaltung. Gegenüber Geschäftskunden ist die Verrechnung mit Gegenforderungen nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht der Kundin nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

9.7 Preisanpassung. MAIN kann die Preise für Verträge mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten und für Verlängerungszeiträume mit einer Ankündigungsfrist von 【drei Monaten】 zum Beginn des nächsten Verlängerungszeitraums anpassen. Übersteigt die Erhöhung 【5 %】, kann die Kundin den betroffenen Vertrag bis zum Wirksamwerden der Erhöhung auf diesen Zeitpunkt kündigen. Auf dieses Recht weist MAIN in der Ankündigung hin.

9.8 Keine Rückerstattung bei Nichtnutzung. Werden bestellte Lizenzplätze oder Kontingente nicht oder nur teilweise genutzt, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Minderung, ausser in den Fällen von § 4.5, § 10.4 und § 17.

§ 10 Laufzeit und Beendigung

10.1 Beginn und Dauer. Der Vertrag beginnt mit der Freischaltung der Zugänge und läuft für die vereinbarte Laufzeit, üblicherweise sechs oder zwölf Monate.

10.2 Verlängerung. Der Vertrag verlängert sich jeweils um die vereinbarte Laufzeit, höchstens jedoch um zwölf Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 【drei Monaten】 zum Ende der Laufzeit in Textform gekündigt wird. Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern gilt § 17.6.

10.3 Ausserordentliche Kündigung. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt für MAIN insbesondere vor bei einem erheblichen Verstoss gegen § 7.3, bei wiederholter Weitergabe von Zugangsdaten und bei einem Zahlungsrückstand von mehr als 【60】 Tagen trotz Mahnung mit Nachfrist.

10.4 Folgen der Beendigung. Mit Vertragsende erlöschen die Nutzungsrechte. MAIN sperrt die Zugänge zum Ablaufdatum. Kündigt die Kundin berechtigt aus einem von MAIN zu vertretenden wichtigen Grund, erstattet MAIN im Voraus gezahlte Entgelte zeitanteilig.

10.5 Daten nach Vertragsende. MAIN stellt der Kundin während 【30】 Tagen nach Vertragsende die Möglichkeit zur Verfügung, die ihr zustehenden Auswertungen zu exportieren. Danach werden die Daten nach den im Auftragsbearbeitungsvertrag festgelegten Fristen gelöscht oder anonymisiert. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben vorbehalten. Personenbezogene Daten der Nutzenden werden nach den Vorgaben des Auftragsbearbeitungsvertrags behandelt; Rechte der Nutzenden auf Löschung bleiben unberührt.

10.6 Fortgeltung. §§ 5, 12, 14, 15 und 18 gelten über das Vertragsende hinaus fort.

§ 11 Gewährleistung

11.1 Massstab. MAIN gewährleistet, dass die Produkte während der Vertragsdauer im Wesentlichen die in der Leistungsbeschreibung genannten Funktionen erfüllen. Massgeblich ist der jeweils aktuelle Stand der Technik bei Software as a Service.

11.2 Kein Mangel. Als Mangel gelten insbesondere nicht:

  1. inhaltliche Abweichungen, Ungenauigkeiten oder Fehler in KI-generierten Ausgaben nach § 6.2;
  2. das Ausbleiben eines bestimmten Lern-, Prüfungs- oder Bewerbungserfolgs nach § 5.3;
  3. unerhebliche Abweichungen und Einschränkungen nach § 4.2;
  4. Beeinträchtigungen aus der Sphäre der Kundin, insbesondere ungeeignete Endgeräte, veraltete Browser, fehlende Mikrofonberechtigungen oder unzureichende Internetverbindungen;
  5. Beeinträchtigungen durch von der Kundin veranlasste Änderungen, Eingriffe oder unsachgemässe Nutzung.

11.3 Mängelrüge. Geschäftskunden zeigen Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform an, mit einer für die Nachvollziehbarkeit ausreichenden Beschreibung.

11.4 Nacherfüllung. MAIN beseitigt Mängel innert angemessener Frist. MAIN kann die Nacherfüllung auch durch eine zumutbare Umgehungslösung erbringen, sofern diese die Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigt.

11.5 Weitere Rechte. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann die Kundin das Entgelt für die Dauer der Beeinträchtigung angemessen mindern oder den Vertrag ausserordentlich kündigen. Schadenersatzansprüche richten sich nach § 12.

11.6 Rechtsmängel. MAIN gewährleistet, dass der vertragsgemässen Nutzung keine Rechte Dritter entgegenstehen. Wird die Kundin von einem Dritten wegen einer behaupteten Rechtsverletzung durch die Produkte in Anspruch genommen, informiert sie MAIN unverzüglich und überlässt MAIN die Führung der Auseinandersetzung. MAIN kann nach eigener Wahl die Produkte so ändern, dass die Rechtsverletzung entfällt, die erforderlichen Rechte beschaffen oder den Vertrag gegen zeitanteilige Rückerstattung beenden.

§ 12 Haftung

12.1 Grundsatz (Schweizer Recht). MAIN haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Art. 100 Abs. 1 OR bleibt vorbehalten.

12.2 Zwingende Haftung. Von jeder Begrenzung ausgenommen und in keinem Fall beschränkt ist die Haftung:

  1. für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit;
  2. bei Arglist und bei der Übernahme einer Garantie oder Zusicherung;
  3. nach zwingendem Produktehaftpflichtrecht; dies gilt auch für die Richtlinie (EU) 2024/2853, nach der Software und KI-Systeme ab dem 9. Dezember 2026 ausdrücklich als Produkt gelten;
  4. für Ansprüche nach zwingendem Datenschutzrecht, insbesondere Art. 82 DSGVO.

12.3 Begrenzung gegenüber Geschäftskunden. Im Übrigen ist die Haftung von MAIN gegenüber Geschäftskunden auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf 【das während der letzten zwölf Monate vor dem schadenstiftenden Ereignis unter dem betroffenen Vertrag gezahlte Nettoentgelt】, im Maximum auf 【CHF 50 000】 je Schadenereignis und 【CHF 100 000】 je Vertragsjahr.

12.4 Ausgeschlossene Schadensarten. Gegenüber Geschäftskunden ist die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Produktions- und Betriebsausfall, Reputationsschäden, Ansprüche Dritter und mittelbare Schäden ausgeschlossen, soweit nicht Ziff. 12.2 greift.

12.5 Datenverlust. Die Haftung für Datenverlust ist auf den Aufwand begrenzt, der bei ordnungsgemässer und regelmässiger Sicherung der Daten durch die Kundin für die Wiederherstellung angefallen wäre.

12.6 Inhalte und Nutzung. MAIN haftet nicht für Entscheidungen, Handlungen oder Unterlassungen, die die Kundin, ihre Mitarbeitenden oder die Nutzenden auf Grundlage von Inhalten oder KI-Ausgaben der Produkte treffen. Dies folgt aus der Leistungsabgrenzung in § 5 und § 6.

12.7 Anpassung für Deutschland und Österreich. Gegenüber Kundinnen und Kunden, für die zwingendes deutsches oder österreichisches Recht gilt, tritt an die Stelle von Ziff. 12.1 Folgendes: MAIN haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie in den Fällen von Ziff. 12.2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet MAIN nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Kundin regelmässig vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

12.8 Hilfspersonen. Die vorstehenden Begrenzungen gelten auch für die persönliche Haftung von Organen, Mitarbeitenden und Hilfspersonen von MAIN.

12.9 Verjährung. Ansprüche gegen MAIN verjähren, soweit gesetzlich zulässig, 【zwölf】 Monate nach Kenntnis von Schaden und Schädigerin. Ziff. 12.2 bleibt vorbehalten; gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern gelten die gesetzlichen Fristen.

§ 13 Datenschutz

13.1 Rollen. Verarbeitet MAIN personenbezogene Daten der Nutzenden im Auftrag der Kundin, ist die Kundin Verantwortliche und MAIN Auftragsbearbeiterin. Für eigene Zwecke, insbesondere Vertragsabwicklung, Abrechnung, Sicherheit und Weiterentwicklung auf Basis aggregierter oder anonymisierter Daten, ist MAIN Verantwortliche.

13.2 Auftragsbearbeitungsvertrag. Vor der Freischaltung produktiver Zugänge schliessen die Parteien einen Auftragsbearbeitungsvertrag nach Art. 9 revDSG und Art. 28 DSGVO. Dieser ist Bestandteil des Vertrags und geht diesen AGB in Datenschutzfragen vor.

13.3 Anwendbares Datenschutzrecht. MAIN unterliegt dem revidierten schweizerischen Datenschutzgesetz und, soweit Daten von Personen in der EU oder im EWR verarbeitet werden, zusätzlich der DSGVO. Die Schweiz verfügt über einen Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission; Datenübermittlungen zwischen der Schweiz und dem EWR bedürfen daher keiner zusätzlichen Garantien.

13.4 Kirchliche Einrichtungen. Für Kundinnen, die dem Kirchlichen Datenschutzgesetz (KDG) oder dem DSG-EKD unterliegen, schliessen die Parteien den entsprechenden Vertragszusatz ab.

13.5 Verarbeitungsort. Personenbezogene Daten werden in der Schweiz oder in der Europäischen Union verarbeitet und gespeichert. Setzt MAIN Modelldienste ein, erfolgt dies mit EU-Datenresidenz, mit vertraglich ausgeschlossener Datenspeicherung durch den Anbieter und ohne Nutzung der Daten für Modelltraining.

13.6 Besondere Kategorien. Die Produkte sind nicht für die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten bestimmt. Die Kundin trifft die erforderlichen organisatorischen Massnahmen nach § 8.5.

13.7 Auswertungen. Die Leitungsansicht zeigt ausschliesslich aggregierte Auswertungen ab einer Mindestzahl aktiver Personen. Individualisierte Auswertungen in der Verwaltungs- und Auswertungsansicht werden nur bereitgestellt, soweit die Kundin die datenschutz- und mitbestimmungsrechtlichen Voraussetzungen nach § 8.3 und § 8.4 geschaffen hat.

13.8 Technische und organisatorische Massnahmen. MAIN unterhält angemessene technische und organisatorische Massnahmen und dokumentiert sie in einem gesonderten Dokument, das der Kundin auf Verlangen zur Verfügung gestellt wird.

13.9 Vertretung in der EU. MAIN benennt, soweit nach Art. 27 DSGVO erforderlich, eine Vertretung in der Europäischen Union und veröffentlicht deren Kontaktdaten in der Datenschutzerklärung.

§ 14 Geheimhaltung und Referenzen

14.1 Vertrauliche Informationen. Die Parteien behandeln alle als vertraulich bezeichneten oder ihrer Natur nach vertraulichen Informationen der anderen Partei vertraulich, verwenden sie ausschliesslich zur Vertragserfüllung und machen sie nur Personen zugänglich, die sie zur Vertragserfüllung benötigen und entsprechend verpflichtet sind. Vertraulich sind insbesondere Preise, Konditionen, Kalkulationen, Produktkonzepte, didaktische Konzepte, Prompt- und Bewertungslogiken sowie nicht veröffentlichte Funktionen.

14.2 Ausnahmen. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verletzung dieser Pflicht werden, die der empfangenden Partei bereits rechtmässig bekannt waren, die sie unabhängig entwickelt hat oder die aufgrund zwingender behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offenzulegen sind; im letzten Fall informiert sie die andere Partei vorab, soweit zulässig.

14.3 Dauer. Die Pflicht gilt für die Vertragsdauer und 【drei Jahre】 darüber hinaus.

14.4 Referenznennung. MAIN darf Namen und Logo der Kundin als Referenz nennen und Kennzahlen aus einem Piloten in anonymisierter Form verwenden, jedoch nur nach vorheriger Zustimmung der Kundin in Textform. Die Zustimmung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.

§ 15 Geistiges Eigentum

15.1 Rechte von MAIN. Sämtliche Rechte an der Plattform, an den Lerninhalten, Aufgaben, Texten, Audio- und Videoinhalten, Avataren, Lernzielkatalogen, Bewertungslogiken, Prompts, Datenmodellen, Marken, Logos und Gestaltungen stehen ausschliesslich MAIN oder deren Lizenzgebern zu. Die Kundin erhält ausschliesslich die Nutzungsrechte nach § 7.

15.2 Kundeninhalte. Stellt die Kundin eigene Inhalte bereit, insbesondere Logos, Texte oder fachliche Vorgaben für Anpassungen, räumt sie MAIN das für die Vertragserfüllung erforderliche, einfache und auf die Vertragsdauer befristete Nutzungsrecht ein. Sie sichert zu, über die erforderlichen Rechte zu verfügen, und stellt MAIN von Ansprüchen Dritter aus der Verletzung dieser Zusicherung frei.

15.3 Eingaben und Ausgaben der Nutzenden. Eingaben der Nutzenden und die daraus erzeugten Ausgaben werden ausschliesslich zur Erbringung der vertraglichen Leistung verarbeitet. MAIN erwirbt daran keine über die Vertragserfüllung hinausgehenden Rechte und verwendet sie nicht für Modelltraining.

15.4 Rückmeldungen. Gibt die Kundin oder eine nutzende Person unaufgefordert Anregungen zur Verbesserung der Produkte, darf MAIN diese unentgeltlich, zeitlich und räumlich unbeschränkt verwenden.

15.5 Aggregierte Nutzungsdaten. MAIN darf anonymisierte und aggregierte Nutzungs- und Leistungsdaten zur Verbesserung, Sicherheit und statistischen Auswertung der Produkte verwenden. Ein Rückschluss auf die Kundin oder einzelne Nutzende ist dabei ausgeschlossen.

§ 16 Änderungen dieser AGB

16.1 Anlass. MAIN kann diese AGB ändern, wenn dies wegen einer Änderung der Rechtslage, der Rechtsprechung, aufsichtsbehördlicher Vorgaben, technischer Rahmenbedingungen oder eingesetzter Dienstleister erforderlich ist oder um neue Funktionen abzubilden.

16.2 Verfahren. MAIN teilt die Änderung mindestens 【sechs Wochen】 vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mit und stellt die geänderte Fassung sowie eine Übersicht der Änderungen zur Verfügung.

16.3 Widerspruch. Widerspricht die Kundin nicht bis zum Wirksamwerden in Textform, gilt die Änderung als angenommen. Auf diese Folge und auf das Widerspruchsrecht weist MAIN in der Mitteilung gesondert hin. Widerspricht die Kundin, kann jede Partei den Vertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen; bis dahin gilt die bisherige Fassung. Im Voraus bezahlte Entgelte werden zeitanteilig erstattet.

16.4 Grenzen. Änderungen der Hauptleistungspflichten und der Entgelte sind über dieses Verfahren nicht möglich. Für Entgelte gilt ausschliesslich § 9.7.

§ 17 Besondere Bestimmungen für Verbraucherinnen und Verbraucher

Dieser Abschnitt gilt nur für Verträge mit Verbraucherinnen und Verbrauchern im Sinne von § 1.4. Er geht den übrigen Bestimmungen dieser AGB vor, soweit er von ihnen abweicht.

17.1 Vorrang zwingenden Rechts. Die Rechtswahl nach § 18.1 führt nicht dazu, dass Verbraucherinnen und Verbrauchern der Schutz entzogen wird, den zwingende Vorschriften ihres Aufenthaltsstaates gewähren. Für Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland oder Österreich gelten diese Vorschriften vorrangig.

17.2 Widerrufsrecht. Verbraucherinnen und Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in der EU haben das Recht, den Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Frist beginnt mit dem Vertragsschluss. Zur Ausübung genügt eine eindeutige Erklärung in Textform an 【contact@main-learning.com】. Die vollständige Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular sind diesen AGB als Anlage beigefügt und werden vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt.

17.3 Vorzeitiger Leistungsbeginn. Auf ausdrückliches Verlangen kann der Zugang bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist freigeschaltet werden. Widerruft die Verbraucherin danach, schuldet sie einen anteiligen Wertersatz für die bis dahin erbrachte Leistung. Auf diese Folge wird vor der Freischaltung gesondert hingewiesen. Das Widerrufsrecht erlischt bei digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, erst, wenn MAIN mit der Ausführung begonnen hat, nachdem die Verbraucherin ausdrücklich zugestimmt und ihre Kenntnis vom Erlöschen bestätigt hat.

17.4 Gewährleistung. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Einschränkungen in § 11.3 und § 11.5 gelten nicht; § 11.2 bleibt anwendbar, soweit er den Leistungsgegenstand beschreibt und nicht gesetzliche Rechte einschränkt.

17.5 Haftung. Es gilt § 12.7. Die Verjährungsverkürzung nach § 12.9 gilt nicht.

17.6 Laufzeit und Kündigung. Verträge mit Verbraucherinnen und Verbrauchern haben eine Erstlaufzeit von höchstens zwölf Monaten. Nach Ablauf der Erstlaufzeit verlängern sie sich auf unbestimmte Zeit und sind jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar. Die Kündigung ist über die Kündigungsschaltfläche der Plattform oder in Textform möglich.

17.7 Preisanpassung. § 9.7 gilt mit der Massgabe, dass jede Erhöhung der ausdrücklichen Zustimmung bedarf oder ein fristloses Kündigungsrecht auslöst.

17.8 Gerichtsstand. Verbraucherinnen und Verbraucher können MAIN an ihrem Wohnsitz verklagen; MAIN kann sie nur an deren Wohnsitz verklagen. § 18.2 gilt insoweit nicht.

17.9 Streitbeilegung. Die Europäische Kommission stellt keine Plattform zur Online-Streitbeilegung mehr bereit. MAIN ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

17.10 Mindestangaben. Preise gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern verstehen sich einschliesslich Mehrwertsteuer. Vor Abgabe der Bestellung werden Gesamtpreis, Laufzeit, Kündigungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten klar dargestellt; die Bestellschaltfläche ist eindeutig als zahlungspflichtige Bestellung gekennzeichnet.

§ 18 Schlussbestimmungen

18.1 Anwendbares Recht. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) und unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher gilt § 17.1.

18.2 Gerichtsstand. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Zürich, Schweiz. MAIN bleibt berechtigt, am Sitz der Kundin zu klagen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher gilt § 17.8; das Übereinkommen von Lugano bleibt vorbehalten.

18.3 Abtretung. Die Kundin kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von MAIN in Textform übertragen. MAIN darf den Vertrag im Rahmen einer Umstrukturierung, eines Betriebsübergangs oder einer Übertragung des Geschäftsbereichs auf ein verbundenes oder erwerbendes Unternehmen übertragen; die Kundin kann in diesem Fall innert 【30】 Tagen ab Mitteilung kündigen.

18.4 Höhere Gewalt. Keine Partei haftet für die Nichterfüllung, soweit diese auf einem Ereignis beruht, das ausserhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegt, insbesondere Naturereignisse, Epidemien, behördliche Massnahmen, Krieg, Arbeitskampf, grossflächige Ausfälle von Strom-, Netz- oder Cloud-Infrastruktur sowie Ausfälle von Modellanbietern. Dauert das Ereignis länger als 【60】 Tage an, kann jede Partei den betroffenen Vertrag kündigen.

18.5 Schrift- und Textform. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieser Klausel. Mitteilungen per E-Mail an die zuletzt bekannt gegebene Adresse genügen der Textform.

18.6 Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien ersetzen die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung die gesetzliche Regelung.

18.7 Vollständigkeit. Dieser Vertrag einschliesslich seiner Anlagen enthält die gesamte Vereinbarung der Parteien über den Vertragsgegenstand und ersetzt alle früheren mündlichen und schriftlichen Abreden.

18.8 Stand. Diese AGB gelten ab 【Datum】. Fassung 【1.0】.