Rechtliches
KI-Transparenz
Kennzeichnung des KI-Einsatzes gemäss der Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz. Inhalte und Rückmeldungen, die mit KI erstellt oder wesentlich verändert werden, sind in der App klar als solche gekennzeichnet; vor der ersten KI-Interaktion wird zusätzlich darauf hingewiesen.
Wo ein Sprachmodell mitwirkt
- Rückmeldung zu freien Texten (Schreibaufgaben).
- Rückmeldung zu Gesprächsszenen und zum Sprachdialog.
- Beispieldialoge und Formulierungshilfen.
Wo kein Sprachmodell mitwirkt
- Auswahl der Aufgaben und der Wiederholungsplan (festgelegte Regeln).
- Lückentexte, Zuordnungen, Reihenfolgen und deren Auswertung.
- Offline-Modus im Sprachtrainer und im MAIN Vokabeltrainer: Aufnahmen bleiben im Gerät.
Diese Angaben werden übermittelt
- Lernziel-Code (Beispiel: GR-VERB-POS) – damit die Rückmeldung zur geübten Regel passt
- Aufgabenstellung (Beispiel: «Bilden Sie einen Satz mit ‹weil›.») – damit die Antwort zur Aufgabe bewertet werden kann
- Ihre Antwort (Beispiel: «Weil der Patient Schmerzen hat.») – das ist der zu bewertende Text
- Niveaustufe (Beispiel: B1) – damit die Erwartung zum Niveau passt
Diese Angaben werden nicht übermittelt
- Name, E-Mail-Adresse oder Geburtsdatum
- Kennung des Kontos oder der Einrichtung
- Namen von Patientinnen und Patienten aus Ihren Texten (werden vorher entfernt)
- Streak, Punkte oder Verlauf früherer Antworten
Unsere Rolle nach der KI-Verordnung
Gegenüber Einrichtungen, die MAIN für ihre Lernenden einsetzen, ist MAIN Anbieterin des KI-Systems im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689. Die Einrichtung ist Betreiberin, soweit sie das System in ihrem Verantwortungsbereich verwendet.
Wir stellen Einrichtungen die Informationen bereit, die sie zur Erfüllung ihrer Betreiberpflichten benötigen – insbesondere zur Transparenz gegenüber ihren Lernenden und zur Anforderung, dass die Nutzung auf den Sprachlernzweck beschränkt bleibt.
Geltende Fristen
- seit 2. Februar 2025: Verbote nach Art. 5 und die Pflicht zur KI-Kompetenz nach Art. 4
- seit 2. August 2025: Pflichten für Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck
- seit 2. August 2026: Transparenzpflichten nach Art. 50
- ab 2. Dezember 2027 bzw. 2. August 2028: Anforderungen an Hochrisiko-Systeme
Keine verbotenen Praktiken
Wir setzen keine Emotionserkennung am Arbeitsplatz oder in Bildungseinrichtungen ein, keine biometrische Kategorisierung, kein Social Scoring und keine manipulativen Techniken. Diese Verbote gelten seit dem 2. Februar 2025.
Einordnung nach der KI-Verordnung
Anhang III erfasst unter anderem Systeme, die Lernergebnisse bewerten oder über den Zugang zu Bildung entscheiden. MAIN gibt Lernrückmeldung, aber keine Beurteilung mit Wirkung auf Prüfung, Zulassung oder Beschäftigung. Die Anwendung wird daher nicht als Hochrisiko-System eingestuft.
Erfüllt werden die Transparenzpflichten nach Art. 50: KI-Inhalte sind gekennzeichnet, vor der ersten KI-Eingabe wird darauf hingewiesen, und beim Start eines Dialogs wird deutlich gemacht, dass die Rückmeldung automatisiert erfolgt und kein Mensch antwortet.
Schweizer Rechtslage
Die Schweiz hat derzeit kein allgemeines, sektorübergreifendes KI-Gesetz; massgeblich sind insbesondere Datenschutz-, Vertrags-, Lauterkeits- und Haftungsrecht. Der Bundesrat hat 2025 entschieden, die KI-Konvention des Europarats zu ratifizieren und die Umsetzung weiter vorzubereiten.
Da wir unser Angebot auch in der EU bereitstellen, gilt für uns zusätzlich die KI-Verordnung.
Grenzen der KI-Rückmeldung
Eine KI-Rückmeldung ist eine Lernhilfe, keine offizielle Bewertung und keine fachliche Beurteilung. Sie kann Fehler enthalten. Pflegerische, medizinische oder rechtliche Entscheidungen dürfen nicht darauf gestützt werden.
Menschliche Aufsicht und Meldungen
Jede KI-Auswertung enthält die Schaltfläche «KI-Rückmeldung melden». Wir prüfen jede Meldung und korrigieren die Inhalte bei Bedarf.
Widerruf
Die Einwilligung zum KI-Einsatz können Sie jederzeit widerrufen. Die Plattform bleibt dann ohne KI-Rückmeldungen nutzbar. Welche Felder im Einzelnen übermittelt werden, zeigt die jeweilige Funktion an.
