KI-Transparenz
KI-Einsatz bei MAIN – Transparenz nach EU-KI-Verordnung
MAIN nutzt künstliche Intelligenz für Sprachtraining, Feedback und Auswertung. Diese Seite erklärt verständlich, wo KI eingesetzt wird, welche Grenzen gelten und wie wir die Anforderungen der Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) umsetzen.
Wo KI in MAIN eingesetzt wird
KI unterstützt das Sprechtraining (Dialogsimulation, Aussprache- und Sprachfeedback), die Erstellung und Variation von Übungsmaterial sowie die Auswertung von Lernfortschritten. Alle Interaktionen finden mit einem KI-System statt – das ist in der Anwendung jederzeit erkennbar.
Transparenz und Kennzeichnung (Art. 50 AI Act)
Nutzerinnen und Nutzer werden darüber informiert, dass sie mit einem KI-System interagieren. KI-generierte oder KI-veränderte Inhalte – Texte, Aufgaben, Beispieldialoge und synthetische Sprachausgabe – werden als solche gekennzeichnet. Feedback der KI ist als maschinelle Einschätzung ausgewiesen und ersetzt keine Prüfungsbewertung.
Menschliche Aufsicht und Verantwortung (Art. 14, Art. 26)
Fachlich verantwortlich bleiben Menschen: Lerninhalte werden von Fachkräften aus Pflege und Sprachdidaktik geprüft, KI-Ausgaben sind überprüfbar und korrigierbar. Über Zugang, Beschäftigung, Anerkennung oder Prüfungserfolg entscheidet MAIN nicht automatisiert.
Einstufung und verbotene Praktiken (Art. 5, Anhang III)
Wir setzen keine verbotenen KI-Praktiken ein: keine Emotionserkennung am Arbeitsplatz oder in Bildungseinrichtungen, keine biometrische Kategorisierung, kein Social Scoring, keine manipulativen Techniken. Sofern eine Funktion in den Hochrisikobereich „allgemeine und berufliche Bildung“ nach Anhang III fällt – etwa eine automatisierte Bewertung von Lernergebnissen –, gelten dafür Risikomanagement, Protokollierung, Dokumentation und menschliche Aufsicht; solche Funktionen werden ausschließlich unterstützend und mit menschlicher Letztentscheidung betrieben.
Eingesetzte KI-Modelle (GPAI, Kapitel V)
MAIN nutzt vortrainierte KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck von Drittanbietern. Für diese Modelle gelten seit dem 2. August 2025 die Pflichten für Anbieter von GPAI-Modellen (technische Dokumentation, Urheberrechts-Policy, Trainingsdaten-Zusammenfassung). Wir wählen ausschließlich Anbieter aus, die diese Pflichten erfüllen, und dokumentieren die eingesetzten Modelle sowie deren Versionen intern.
KI-Kompetenz (Art. 4)
Seit dem 2. Februar 2025 müssen Betreiber für ausreichende KI-Kompetenz ihres Personals sorgen. MAIN stellt Einrichtungen dafür Einführungsmaterial, Hinweise zu Grenzen und typischen Fehlern von KI-Feedback sowie eine Kurzschulung für Anleitende und Verantwortliche bereit.
Daten, Datenschutz und Training
Personenbezogene Lern- und Sprachdaten werden ausschließlich zur Erbringung des Lernangebots verarbeitet (Art. 6 DSGVO, Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO mit der jeweiligen Einrichtung). Inhalte von Nutzerinnen und Nutzern werden nicht ohne ausdrückliche Einwilligung zum Training von KI-Modellen verwendet. Auswertungen für Einrichtungen erfolgen zweckgebunden und – wo möglich – aggregiert.
Fehler melden und Auskunft erhalten (Art. 86)
Wer eine fehlerhafte oder benachteiligende KI-Ausgabe erlebt, kann eine Erklärung verlangen und die Korrektur anstoßen. Melden Sie uns dies an main.distance.learning@gmail.com. Wir prüfen jede Meldung und informieren über das Ergebnis.
Geltungszeitpunkte
Die KI-Verordnung gilt gestuft: Verbote und KI-Kompetenz seit dem 2. Februar 2025, Governance und Pflichten für Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck seit dem 2. August 2025, die übrigen Anforderungen – insbesondere die Transparenzpflichten nach Art. 50 und die Hochrisiko-Anforderungen – ab dem 2. August 2026. Wir setzen die Transparenz- und Aufsichtsmaßnahmen bereits jetzt um und aktualisieren diese Seite laufend.
Hinweis
Diese Angaben beschreiben unsere Umsetzung und ersetzen keine Rechtsberatung. Rollen als Anbieter oder Betreiber, konkrete Modellangaben und Verarbeitungsverzeichnisse ergänzen wir gerne mit Ihren verbindlichen Unternehmensdaten.
